Bauproduktenrecht
Das Bauproduktenrecht unterscheidet zwischen harmonisierten Bauprodukten, die den europäischen Vorgaben der Bauproduktenverordnung unterliegen, und nicht harmonisierten Bauprodukten, für die nationale Regelungen gelten. Maßgebliche Anforderungen ergeben sich aus der EU-Bauproduktenverordnung, den Landesbauordnungen sowie der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB). Die heutigen Regelungen sind das Ergebnis einer grundlegenden Neuausrichtung des Bauproduktenrechts infolge einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs und schaffen einen klaren Rechtsrahmen für den Einsatz von Bauprodukten in Deutschland.